MUSIKNUTZUNG AUF INTERNETSEITEN

Was gibt es zu beachten bei Veröffentlichungen auf Internetseiten?

Veröffentlichungen von Musik oder Videos (z.B. Hörbeispiele, Konzertmitschnitte) auf der Vereinshomepage sind vorab der GEMA zu melden. Hier gilt der Tarif VR-OD 10. Die Meldung an die GEMA erfolgt mit nachfolgendem Formular: Musiknutzung auf Internetseiten
Dieses schicken Sie an kontakt[at]gema.de oder per Post an GEMA KundenCenter, 11506 Berlin.

Bitte beachten Sie: Nur durch Verwendung dieses Formulars ist gewährleistet, dass die 20% Gesamtvertragsnachlass abgezogen werden. Wenn Sie die Lizenzen über den Lizenzshop erwerben, erhalten Sie den 20%igen Gesamtvertragsnachlass nicht.

Zusätzlich gewährt die GEMA noch einen Gemeinwohlnachlass von 15%, wenn auf Seite 2 des Meldeformulars angekreuzt wird, dass der Webseitenbetreiber ein ehrenamtlich geführter oder betriebener Verein / Institution ist (gemeinnützig nach § 52 AO), und dass mit dem Onlineangebot keine wirtschaftlichen Ziele verfolgt werden. Es ist eine aktuelle Bescheinigung beizufügen.

Wenn Sie Videomitschnitte eines Konzerts auf Ihrer Facebook-Seite oder ähnlichen Seiten veröffentlichen wollen, müssen Sie keine Meldung an die GEMA vornehmen.

 

Formular hierzu

Badischer Chorverband

0721-8642 60 80

info@bcvonline.de

www.bcvonline.de

 

Schwarzwald-Baar Chorverband